Brennstoffemissionshandel (Nationaler Emissionshandel)
Prüfstelle im Brennstoffemissionshandel (nationaler Emissionshandel)
Entsprechend dem Brennstoffemissionshandelgesetz (BEHG) sind die Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen verpflichtet, ab dem Jahr 2020 über die Emissionen zu berichten, die durch das Inverkehrbringen verursacht werden.
Die ersten Verifizierungen nach BEHG erfolgten im 1. Halbjahr 2024 und berücksichtigen die Überwachungspläne oder vereinfachten Überwachungspläne vom Jahr 2021 und 2022, die bis zum 31.10.2023 vom Anlagenbetreiber / BEHG-Verantwortlichen bei der DEHSt eingereicht werden. In dieser ersten Phase werden nur die in Anlage 2 des BEHG gelisteten Brennstoffe einbezogen.
Ab dem Jahr 2023 wurden auch die Anlagenbetreiber / BEHG-Verantwortlichen verpflichtet, bis zum 31.07. jeden Jahres einen Emissionsbericht erstellen. Dieser enthält die in Verkehr gebrachten, berichtspflichtigen fossilen und biogenen Brennstoffe gemäß Anlage 1 des BEHG und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres. Es wurden damit viele weitere Brennstoffe mit einbezogen: Insbesondere Kohle, als Brennstoff eingesetzte aufbereitete Abfälle und andere Brennstoffe mit biogenen Anteilen.
Ab dem Jahr 2024 sind darüber hinaus weitere Brennstoffe berichtspflichtig, die nicht unter eine Nummer der Kombinierten Nomenklatur in Anlage 1 BEHG fallen. Die Verifizierung des dafür notwendigen Emissionsberichtes wird durch die Prüfer der PGU in folgenden Arbeitsschritten durchgeführt:
Vorab-Prüfung der Anfrage in Form einer vorläufigen Strategische- und Risikoanalyse zur Ermittlung des Umfangs und Komplexität der Prüfaufgaben, Ermittlung des Zeitaufwands und Zusammenstellung eines Kompetenzteams.
Aufbauend auf der Strategische- und Risikoanalyse wird ein detailierter Prüfplan erarbeitet, in dem der Ablauf für die Verifizierung sowie das Prüfprogramm sowie der Zeitplan für die Datenstichproben und eine Standortbegehung erläutert sind.
Durchführung des Prüfplanes. Standortbegehung, Datenprüfungen, Überprüfung der Überwachungsmethoden.
Erstellung eines internen Prüfberichtes und Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfer (Vier-Augen-Prinzip). Anschließend wird der Prüfbericht sowie die Prüfentscheidung in dem FMS-Datensatz der DEHSt vervollständigt und verabschiedet.
Zulassung für Prüfleistungen
Das Unternehmen besitzt die bis 2029 gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17029:2020 als Verifizierungsstelle zur Prüfung der Emissionsberichte im nationalen Brennstoffemissionshandel durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Nationales Emissionshandelssystem verstehen
Aktuelle rechtliche Grundlagen sowie weiterführende Informationen zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen finden Sie auf der Website der Deutschen Emissionshandelstelle (DEHSt).