Grundsätze

Grundsätze für den Verifizierungsprozess

Nachweisbasierter Ansatz für die Entscheidungsfindung

Sachbezogenes Handeln sowie nachweisbasierter Ansatz sind die Voraussetzung für unseren Qualitätsanspruch, anforderungsgerechte und nachvollziehbare Verifizierungsergebnisse zu erbringen. Durch die Einbeziehung aller vom AG bereitgestellten Informationen und Nachweise, die mit den bei der PGU eingeführten Prüfmethoden systematisch bearbeitet werden, sowie die fachliche Qualifikation aller ausgewählten Prüfer wird das Verifizierungsergebnis stets fachlich begründet erstellt.

Dokumentation

Der PGU dokumentiert den Verifizierungsprozess und schafft die Grundlage für die Schlussfolgerung und Entscheidung hinsichtlich der Konformität der Behauptung mit den festgelegten Anforderungen. Die Dokumentation der Verifizierungen baut auf vorgegebene Standardvorlagen auf, die für alle Prüfer zur Verfügung stehen.

Glaubwürdige Darstellung

Tätigkeiten, Feststellungen, Schlussfolgerungen und Aussagen im Rahmen einer Validierung/Verifizierung werden wahrheitsgemäß und sorgfältig wiedergegeben. Dies schließt signifikante Hindernisse während des Prozesses sowie ungeklärte Abweichungen von Ansichten zwischen der Validierungs-/Verifizierungsstelle und dem Kunden ein.

Grundsätze für die PGU als Verifizierungsstelle

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Als akkreditierte Verifizierungsstelle für Treibhausgaserklärungen ist PGU jederzeit verpflichtet zu einem unparteiischen Handeln. Die PGU erbringt ihre Leistungen als unabhängige und von Lieferinteressen freie Verifizierungsstelle. Die Unparteilichkeit der PGU ist grundsätzlich durch ihre Gesellschaftsstruktur sowie durch die im Rahmen des QM-Systems definierten Regeln gewährleistet. Mit der sorgfältigen Auswahl unserer Prüfer gewährleistet PGU einen durchgängigen Qualitätsstandard unserer Verifizierungstätigkeiten.

Eigenverantwortung und Kompetenz der Prüfer

Unsere Stärke ist die interdisziplinäre Zusammensetzung der Prüfteams, die durch ausgeprägte Eigenverantwortung zum Tragen kommt. Die fachliche Eignung der Prüfer wird für jede einzelne Prüfverpflichtung hinsichtlich der einschlägigen Kompetenzen und Qualifikationen geprüft und bestätigt. Darüber hinaus findet eine ständige Qualifizierung und Weiterbildung der Prüfer durch interne als auch externe Schulung statt, um das Fachwissen und die Kompetenz der Prüfer kontinuierlich zu erweitern.

Vertraulichkeit

Die PGU behandelt alle als geheimhaltungsbedürftig erklärten oder als geheimhaltungsbedürftig erkennbaren Informationen technischer oder geschäftlicher Art eines AG vertraulich.

Offenheit

Die PGU stellt für die vorgesehenen Nutzer, den AGn oder der verantwortlichen Seite zeitnahe Informationen über den Status in angemessener Weise zur Verfügung. Auftretende Beschwerden werden durch die PGU angemessen bearbeitet.

Wirtschaftlichkeit und Fehlervermeidung

Ständige Effizienzerhöhung bei der Projektbearbeitung und die Vermeidung von Fehlern sind die notwendige wirtschaftliche Basis für die erfolgreiche Arbeit der PGU. Die Organisationsstruktur des Unternehmens gewährleistet diese Umsetzung. Die Geschäftsführung und die Prüfer haben das Recht auf gegenseitige Kritik.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Geschäftsführung der PGU stellt sicher, dass im Rahmen der Verifizierungsaufträge keine Prüfer eingesetzt werden, die einen tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikt aufweisen und das Ergebnis des Verifizierungsprozesses beeinflussen könnte. Ebenso wird im Rahmen der Vertragsprüfung sichergestellt, dass für den AG durch die beauftragten Prüfer keine Beratungstätigkeiten oder Dienstleitungen im Bereich der Erstellung von Emissionsberichten durchgeführt wurde. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird jährlich eine Risikoanalyse auf Leistungsebene durchgeführt und es werden auftragsbezogen die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der jeweiligen eingesetzten Prüfer durch die Geschäftsführung überprüft.

Geltendes Recht

Für die Durchführung der Geschäftsprozesse hält PGU alle relevanten geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Im Umgang mit Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand handelt PGU stets aufrichtig und transparent sowie in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit stellen wir in den Vordergrund unseres Handelns, weil erfolgreiche und langfristige Geschäftsbeziehungen die Basis unserer unternehmerischen Tätigkeit darstellen. Grundsatz unserer Arbeit ist daher die qualitäts-, kostengerechte und termintreue Bearbeitung unserer Aufträge. Wir gewähren die Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der aktuellen Gesetzgebung.

Qualitätsmanagement

Die Qualitätssicherung erfasst alle relevanten Arbeitsabläufe im Unternehmen. Jeder ist für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich. Für die Verwirklichung der Qualitätspolitik garantiert die Geschäftsführung, für die Kontrolle des QMS ist der benannte QM-Beauftragte verantwortlich.

Regelmäßige Schulungen und Audits sind die Grundlage für die Umsetzung der Festlegungen des QM-Handbuches.

Risikobasierter Ansatz

Die PGU schätzt in ihrer Tätigkeit alle Risiken ab, die zu einer Verhinderung, Verzögerung oder Beeinträchtigung der Projektergebnisse führen können. Durch den GF wird jährlich eine Risikoanalyse durchgeführt und die passenden Maßnahmen zur Risikovermeidung und Beseitigung der Ursachen von möglichen Fehlern festgelegt. Die Auflistung der erkannten Risiken sowie deren Umgang/ Vorbeugemaßnahmen wird im Rahmen des jährlichen Managementreviews auf Aktualität überprüft und ggfls. angepasst. Der Geschäftsführer ist bestrebt, in einem dynamischen Umfeld Risiken vorausschauend zu erkennen und gezielt zu bewältigen.

Im Rahmen der Angebotserarbeitung werden die jeweiligen spezifischen Verifizierungsrisiken durch den Angebotsersteller abgeschätzt und dokumentiert. Die Abschätzung erfolgt auf der Basis der Informationen, die im Rahmen der Angebotsphase eingeholt werden. Mögliche Risiken gehen so in die Angebotserarbeitung durch die Auswahl des geeigneten Personals, eine ausreichende Kalkulation der Vorbereitung, Vorbereitungsmaßnahmen von Schutzmaßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstung) sowohl in die Angebotskalkulation als auch in die Vertragsgrundlagen bei der Formulierung des Angebotsschreibens mit ein. Der Angebotsersteller ist verantwortlich für diese Risikoabschätzung, der GF kontrolliert diese im Rahmen der Angebotsfreigaben.